In der Vorstandssitzung am 22.11.2022 hat der Vorstand eine Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird nach wie vor durch die jährliche Mitgliederversammlung beschlossen, aber in der praktischen Umsetzung gab es einige Regelungslücken, die mit der Ordnung geschossen werden. Damit erleichtern wir auch die Arbeit für die Buchhaltung.
Wichtig ist für die Mitglieder vor allem der Punkt, dass ein ehemals singendes Mitglied von sich aus auf den Vorstand zukommen muss, um den Status eines fördernden Mitglieds zu erhalten. Fördernde Mitglieder zahlen einen geringeren Beitragssatz.
Verbunden mit der Beitragsordnung muss die Vereinssatzung ein wenig angepasst werden. Die Änderungen müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sowohl die Beitragsordnung als auch die Satzungsänderung sind im Downloadbereich einsehbar.